NEWWAY - BESCHAFFUNGSMANAGEMENT
Gemeinsam mit Ihnen optimieren wir Ihre Beschaffungsprozesse und steigern somit die Effizienz Ihrer Kommune. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Unsere erfahrenen Beschaffungsexperten sind stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Branche und bieten Ihnen innovative Lösungen und Best Practices um Zeit und Kosteneffizient Ihr neues Material oder neues Fahrzeug zu beschaffen.
Modul 1
Unterstützung bei der Markterkundung und Festlegung der Vergabeart
Dies umfasst die Bildung der Lose (LOS 1 = Fahrgestell, LOS 2 = Aufbau, LOS 3 = Beladung), Anfertigung der Leistungsbeschreibung nach den Erfordernissen (z.B. Ableitung aus gültigem Feuerwehrbedarfsplan, Einsatzerfahrungen, Anforderungen durch übergeordnete Behörden, etc.), Anforderung von INFO-Angeboten bei möglichen Lieferanten zur Ermittlung des voraussichtlichen Beschaffungsvolumens. Anschließend erfolgen die Festlegung der Vergabeart und damit auch die gültigen Rechtsgrundlagen der Vergabe.
Die Prüfung, ob eine ausreichende Haushaltsmitteldeckung besteht, ist Aufgabe der Gemeinde.
Modul 2
Vorbereitung des Vergabeverfahren
Es erfolgt die Erstellung einer belastbaren und den Anforderungen entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dabei wird insbesondere auf die Neutralität in der Beschreibung der einzelnen Positionen geachtet. Zusätzlich werden die weiteren Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen, Bedingungen zur Angebotsabgabe) erstellt. Die Festlegung der LB erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Gemeinde.
Modul 3
Durchführung des Vergabeverfahren
Es wird die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung vorbereitet und nach finaler Freigabe der Unterlagen für das Vergabeverfahren durch die Gemeinde erfolgt die eVergabe. Das Vergabeverfahren beginnt mit dem Einstellen der elektronischen Ausschreibungsunterlagen in das System. Für die Gesamtdauer der öffentlichen Ausschreibung sollte eine Dauer von 10 – 14 Wochen kalkuliert werden.
Modul 4
Angebotsauswertung
Zu dem in der Ausschreibung festgelegten Stichtag erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Öffnung der Angebote. Diese werden gemäß den veröffentlichten Kriterien in 4 Phasen bewertet und geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung / Bewertung wird der Gemeinde vorgestellt.
Dabei wird auf die Ergebnisse jeder Phase eingegangen und die Dokumentation der Prüfung zur Verfügung gestellt. (Für die Erteilung des Zuschlags gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot.)
Sie sind interessiert?
Wir melden uns bei ihnen
Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich des Beschaffungsmanagements erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und Ihr Unternehmen erfolgreich zu machen.
Modul 5
Zuschlagserteilung / Information an unterlegene Bieter
Die Gemeinde wird bei der Erstellung der förmlichen Zuschlagserteilung und Bekanntgabe unterstützt (vor der Zuschlagserteilung muss ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vorliegen). Auf Wunsch erfolgt die schriftliche Information an die unterlegenen Bieter. (Da bei einer Vergabe nach UVgO, keine Wartezeiten vorgeschrieben sind, können die unterlegenen Bieter umgehend informiert werden.) Alle Vorgänge werden entsprechend dokumentiert und abgelegt.
Modul 6
Baubegleitung und Abnahme
Auf Wunsch erfolgt auch die Begleitung der Bauphase und Abnahme. Dies umfasst die Abstimmungs- und Beratungsgespräche zwischen der Feuerwehr und den Lieferanten (LF) sowie die Begleitung der Rohbau- und Endabnahme.
Hinweis: Sollte eine Förderung gemäß Zuwendungsrichtlinie erfolgen, kann das Vorliegen der Voraussetzungen bei der Bauabnahme nicht bestätigt werden. (Gemäß den Vorgaben darf dies nur ein Kfz-Sachverständiger oder bestellter Beamter einer Berufsfeuerwehr.)
ZUSATZLEISTUNGEN:
Weitere Termine: 94,00 € / h | Fahrtkostenpauschale: 0,45 € pro km
Wir weisen darauf hin, dass wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Rechtsberatung vornehmen dürfen bzw. eine Rechtsdienstleistung nur als Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG erbringen können. Die Vergabestelle hat ggfs. eine rechtliche Prüfung selbstständig vorzunehmen. Sollte im Rahmen der Ausschreibungsdienstleistung eine rechtliche Beratung im Einzelfall oder in Streitfällen eine rechtliche Vertretung notwendig werden, wird eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen und nach Aufwand berechnet. Es ist jedoch unser Anspruch Ihnen vergaberechtlich einwandfreie Ausschreibungen und Vergabevorschläge vorzulegen.